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Haben Sie nicht das Richtige gefunden? Sprechen Sie mit uns. Ja. Es gibt in unserem Netz keine Einschränkungen zur Nutzung von fremden Mailadressen oder Mailservern. Ja, jede deutsche Festnetznummer ist portierbar. Generell ja, wenn es sich um Geräte handelt, die den technischen Spezifikationen unserer Infrastruktur entsprechen und von uns bzw. dem Hersteller freigegeben und getestet sind. Nein. Der geförderte Breitbandausbau ist unabhängig von einem abgeschlossenen Dienste-Laufzeitvertrag. Alle Anbieter die über eine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur verfügen, können einen Antrag für die Nutzung der Infrastruktur stellen. Nein. Den Vertrag zur Bereitstellung von Internetdienstleistungen exklusiv oder inklusiv IP- Telefonie, schließen Sie als Kunde direkt mit dem Fremdprovider ab. Sie als Kunde müssen dem anderen Anbieter Ihren Wunsch mitteilen über das Netz der ATL versorgt zu werden und mit diesem einen eigenen Vertrag abschließen. Nein, es durch den geförderten Breitbandausbau nicht vorgesehen andere Anbieter von der Nutzung auszuschließen. Im Gegenteil, nur Netze die im geförderten Ausbau entstanden sind, sind de jure verpflichtet, diesen „open access“ zu gewährleisten Das geförderte Breitbandnetz steht allen Telekommunikationsbetreiber zur Verfügung. Oft gestellte Fragen
Kann die vorhandene E-Mail-Adresse bestehen bleiben?
Ausgenommen davon sind Mailserver und Mailadressen die auf einer Blacklist geführt sind.Kann die alte Rufnummer portiert werden?
Dazu benötigen Sie nur ein Wechselformular unseres Providers. Sollten Sie noch keine Rufnummer besitzen, beantragen wir diese gerne für Sie.Können andere oder eigene Endgeräte (IP-Router) angeschlossen werden?
Für die Einrichtung anderer Endgeräte (IP-Router) wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller. Dieser kann die technischen Parameter und Voraussetzungen bei uns erfragen.
Eine Einrichtung und ein störungsfreier Betrieb nicht freigegebener und getesteter Endgeräte kann durch ATL nicht gewährleistet werden. Liste der freigegebenen Endgeräte:
- AVM Fritzbox 5530
- Zyxel PMG 1005, PMG 5617, PMG 3000
(Stand 16.03.2022)Ist man verpflichtet bei ATL einen Vertrag über die Versorgung von Internetdienstleistungen abzuschließen?
Welche Anbieter können das Netz nutzen?
Muss der Dienste-Laufzeitvertrag bei Fremdprovidern über ATL erfolgen?
Was muss ich tun, wenn ich mich für einen anderen Anbieter entschieden habe?
Der ausgewählte Anbieter muss mit der ATL einen Netznutzungsvertrag (Kollokations- Vertrag) abschließen.
Alle Leistungen und Dienste werden über den gewünschten Anbieter angeboten und realisiert.
ATL stellt in diesem Fall die physikalische (passive) und aktive (virtuell, Bitstrom, Layer 2) Infrastruktur (Kollokation, VULA) zur Verfügung.Gibt es eine zeitliche Sperrung des Netzes für andere Anbieter?
Dürfen andere Anbieter an das Glasfasernetz?
Das Netz der ATL hat ca. 100 Kollokationspunkte (Übergabepunkte) realisiert.
Diese Kollokationspunkte können genutzt werden, wenn ein Netznutzungsvertrag mit der ATL abgeschlossen wird.
In diesem Kollokations-Vertrag werden die einzelnen technischen Parameter zur Nutzung definiert.